Clemens Fuest

Der Schluß von einer nachgelagerten Konsumbesteuerung auf eine Entlastung der Spitzenverdiener ist logisch fehlerhaft. Eine Aussage darüber kann nur getroffen werden, wenn der Tarifverlauf (regressiv, proportional, progressiv) feststeht.

Zudem ist der Vergleich mit der Konsumquote problematisch. Die nachgelagerte Konsumbesteuerung soll die Einkommensteuer ersetzen - dementsprechend käme man bei einer Umstellung an einer Freistellung des Existenzminimums nicht vorbei. Das alleine macht die Tariffunktion schon indirekt progressiv, weil der Durchschnittssteuersatz sich kontinuierlich steigend dem Grenzsteuersatz annäherd.

Jedenfalls ist die Darstellung so wie sie im Moment auf der Seite steht falsch.