Verhaltenskodex für EU-Abgeordnete

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Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments
Abkürzung
Verabschiedet am 21. November 2011
Mit Stimmen von allen Parteien
In Kraft getreten 1. Januar 2012
Gesetzestext im Netz [1]]

Der Verhaltenskodex betrifft eine Änderung der Geschäftsordnung des EU-Parlaments. In diesem werden Vorschriften und Grundsätze festgelegt, an die sich EU-Parlamentarier im Umgang mit externen Kontakten zu halten haben, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Hintergrund

Im März 2011 deckten Journalisten der britischen Zeitung SundayTimes die Bestechlichkeit von drei Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf. Die drei Abgeordneten zeigten sich bereit, auf ein Angebot von den "undercover" auftretenden Reportern einzugehen und gegen Bezahlung auf Gesetzesänderungen im EU-Parlament hinzuwirken. Die verdeckt arbeitenden Journalisten waren an insgesamt 60 EU-Parlamentarier herangetreten versuchten diese mit einem Honorar von bis zu 100.000 Euro und weiteren Gefälligkeiten zu ködern. 14 der Abgeordneten zeigten sich interessiert und drei von ihnen unternahmen letzen Endes konkrete Schritte. Bei den Abgeordneten handelte es sich um den Österreicher Ernst Strasser, den ehemaligen rumänischen Außenminister und Vize-Ministerpräsident Adrian Severin und den ehemaligen slowenischen Außenminister Zoran Thaler.
Die Enthüllungen führten zu einer umfangreichen medialen Berichterstattung und stießen eine intensive Diskussion über unethisches Verhalten von EU-Parlamentariern, die Transparenz ihrer Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten sowie die bis dahin geltenden "Vorgaben des Europäischen Parlaments zu Transparenz und finanziellen Interessen der Mitglieder" an.[1] Das Europäische Parlament begann daraufhin mit der Erarbeitung neuer Verhaltensvorschriften für Abgeordnete.

Kerninhalte

  • Abgeordnete des EU-Parlaments müssen jede berufliche Tätigkeit, die sie in den drei Jahren vor ihrer Wahl ins Parlament ausgeführt haben, öffentlich bekanntgeben. Dasselbe gilt für Vorstandsmitgliedschaften in Unternehmen, NGOs oder sonstigen Interessensverbänden. Solcherlei Tätigkeiten müssen auch für ihre Zeit als Abgeordnete bekanntgegeben werden.
  • EU-Parlamentarier müssen jede Tätigkeit, die einen Interessenskonflikt darstellt oder deren Verdienst 5.000,- Euro pro Jahr überschreitet, öffentlich ausweisen.
  • Es dürfen weder Bestechungsgelder noch Geschenke über 150 Euro angenommen werden - Geschenke, die sie als offizielle Parlamentsvertreter erhalten, müssen dem Parlamentspräsidenten übergeben müssen.
  • Es wurden Sanktionsmaßnahmen verankert, um ein Nicht-Einhalten der Regeln durch EU-Parlamentarier bestrafen. So kann ein Verweis erteilt werden, Diäten von 2 bis zu 10 Tagen gestrichen werden, die vorübergehende Aussetzung der parlamentarischen Aktivitäten (jedoch nicht des Abstimmungsrechtes) für maximal zehn Tage erfolgen, oder Abgeordnete die Rolle des Berichterstatters oder andere gewählte Posten innerhalb des EU-Parlaments verlieren.
  • Aus dem Parlament ausgeschiedene Abgeordnete, die als Lobbyisten in einem Bereich zu arbeiten anfangen, der in direkter Verbindung mit EU-Angelegenheiten steht, dürfen Einrichtungen, die normalerweise ehemaligen Abgeordneten zur Verfügung stehen, während der Zeit einer solchen Lobby-Tätigkeit nicht nutzen.

Gesetzesprozess

Der Text der Verordnung wurde vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europaparlaments erarbeitet.
Der Verhaltenskodex wurde mit 619 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen angenommen im EU-Parlament angenommen. Insgesamt sitzen 754 Abgeordnete im EU-Parlament. 127 Abgeordnete waren am Abstimmungstag nicht anwesend.

Kritik

  • Es wird am Verhaltenskodex kritisiert, dass Reisen und Hotelaufenthalte von EU-Parlamentariern nicht offengelegt werden müssen, sodass Abgeordnete sich weiterhin zu Reisen und Hotelaufenthalten einladen lassen können.
  • Weiterhin sehen Kritiker Nachbesserungsbedarf bei der Kontrolle von Abgeordneten, welche direkt nach Mandatsende in eine Lobbytätigkeit wechseln.[2]
  • Insbesondere wird kritisiert, dass es keine Regelungen über eine verbindliche Übergangszeit (Karenzzeit) gibt, welche festschreiben, dass EU-Parlamentarier nicht direkt im Anschluss nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament in Lobbytätigkeiten wechseln dürfen[3]
  • Die Nichtregierungsorganisation Friends of the Earth Europe (FoEE) hat die nach den Vorgaben des Verhaltenskodexes gemachten Angaben aller EU-Parlamentarier analysiert und festgestellt, dass die Erklärungen vieler Parlamentarier erhebliche Lücken aufweisen. 12 Prozent der Abgeordneten schrieben lediglich ihre Namen, das Datum und ihre Unterschrift auf die finanzielle Erklärung - womit die Erklärung Gültigkeit erhält. Ein Viertel der Abgeordneten gab an in den drei Jahren bevor sie ins Europäische Parlament einzogen, keine Tätigkeit gehabt zu haben und dementsprechend arbeitslos gewesen zu sein - was von FoEE in der Masse bezweifelt wird.[4]
  • Weiterhin wird kritisiert, dass der Beratende Ausschuss, der zusammen mit dem Präsidium des EU-Parlaments für die Einhaltung des Verhaltenskodex zuständig ist, nicht von sich aus die Angaben der Parlamentarier überprüfen kann, sondern stets der Anfrage des Präsidenten oder einzelner Parlamentarier bedarf. Damit ist eine effektive Kontrolle der Richtigkeit der gemachten Angaben und die Einhaltung des Verhaltenskodexes, insbesondere in Hinblick auf eventuell vorliegende Interessenkonflikte einzelner Abgeordnete, nur unzureichend gegeben.[5]
  • Ein weiterer Kritikpunkt lautet, dass die finanziellen Erklärungen der Abgeordneten nicht in einer der Verfahrenssprachen der EU (Englisch, Französisch oder Deutsch) übersetzt werden, was die Überprüfung der Angaben erschwere. Viele Abgeordnete füllen die Formulare handschriftlich aus. Unleserliche Schrift und schlechte Qualität beim Einscannen verhindern dann teilweise das Auswerten einiger Dokumente.[6]

Lobby-Einflüsse

Weiterführende Informationen

Einzelnachweise

  1. Lobby-Skandal im EU-Parlament, presseurope vom 21.03.2011, abgerufen am 31.07.2012
  2. Strengere Regeln für Europaabgeordnete kommen, lobbycontrol.de vom 18.11.2011, abgerufen am 31.07.2012
  3. [http://www.lobbycontrol.de/blog/wp-content/uploads/110704_verhaltensregeln-mdep-lobbycontrol-ampel-final.pdf LobbyControl und ALTER-EU: Bewertung des Entwurfs der neuen Verhaltensregeln für Abgeordnete des Europäischen Parlaments], lobbycontrol.de vom 5.07.2011, abgerufen am 31.07.2012
  4. [http://www.foeeurope.org/sites/default/files/transparency_in_the_european_parliament_july2012.pdf Transparency in the European Parliament], Friends of the World Europe - Studie vom Juli 2012, abgerufen am 31.07.2012
  5. [http://www.foeeurope.org/sites/default/files/transparency_in_the_european_parliament_july2012.pdf Transparency in the European Parliament], Friends of the World Europe - Studie vom Juli 2012, abgerufen am 31.07.2012
  6. [http://www.foeeurope.org/sites/default/files/transparency_in_the_european_parliament_july2012.pdf Transparency in the European Parliament], Friends of the World Europe - Studie vom Juli 2012, abgerufen am 31.07.2012

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